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Alle Beiträge zum Thema “Medienethik”

Abseitsentscheidung – wenn der Verdacht schneller ist als der Beweis

Öffentlichkeit funktioniert anders als Recht. Sie kennt keine Verfahrensordnung, keine Beweisaufnahme und keine Unschuldsvermutung als operatives Prinzip. Was einmal öffentlich geworden ist, existiert fort – unabhängig davon, ob es später bestätigt, relativiert oder untersagt wird. Der Fall Stefan Kuntz steht exemplarisch für diese strukturelle Asymmetrie. Das Landgericht Hamburg untersagte per einstweiliger Verfügung eine bestimmte Form der Berichterstattung über Stefan Kuntz.¹ Diese Entscheidung ist juristisch kein Sonderfall, sondern Ausdruck eines etablierten Instruments des Persönlichkeitsschutzes. Sie greift…

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