Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung von Mitgliedern der Ultra-Gruppe „Starke Jugend“ als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung. Der Fall zeigt, wo die Grenze zwischen leidenschaftlicher Fankultur, Ultra-Szene und organisierter Hooligan-Gewalt verläuft. Entscheidend waren nicht Fahnen, Choreografien oder Rivalität, sondern geplante Angriffe, Vermummung, Bewaffnung, Raub und feste Gruppenstrukturen. Für Fußballfans ist das Urteil deshalb wichtig: Ultras sind nicht automatisch Hooligans – organisierte Gewalt kann aus einer Fangruppe aber eine kriminelle Vereinigung machen.

